Anwaltskanzlei

Meier-Stehlik Rupp & Gisler

Transparenz schafft Vertrauen und ist uns deshalb ein wichtiges Anliegen. Unsere Dienstleistungen verrechnen wir auf der Basis eines mit der Klientschaft vereinbarten Stundenhonorars. Der Stundenansatz wird nach den konkreten Umständen, wie z.B. der zeitlichen Dringlichkeit, der Komplexität, der Streitsumme etc. festgelegt. Für Aktenstudien und eine Erstberatung, die lediglich der Klärung des Prozessrisikos oder einer allfälligen Mandatsübernahme dienen, berechnen wir einen reduzierten Honoraransatz. Subsidiär gelangt die Honorarordnung des Zürcher Anwaltsverbandes zur Anwendung. Die Rechnungen erfolgen detailliert, damit die einzelnen Arbeitsschritte und Auslagen nachvollziehbar sind. Um unseren buchhalterischen Aufwand gering zu halten, verlangen wir üblicherweise einen Kostenvorschuss und dem Aufwand entsprechende Akontozahlungen während des Mandats.

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